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WRP 2008, 1560
BGH 
Verfahrensrecht: Freundschaftswerbung im Internet (Urteil vom 29.05.2008, I ZR 189/05)

Bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag besteht die begehrte Rechtsfolge in dem Verbot der bestimmten, als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise, die der Kläger in seinem Antrag und seiner zur Antragsauslegung heranzuziehenden Klagebegründung festgelegt hat; es kommt nicht darauf an, ob sich in anderer Weise ein wettbewerbswidriges Verhalten aus einer mit der Klage zum Beweis der beanstandeten Verletzungshandlung vorgelegten Anlage – wie einer E-Mail oder einem mehrseitigen Werbeprospekt – ergeben kann.…

BGH, WRP 2008, 1560-1563 (Urteil vom 29.05.2008, I ZR 189/05)

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