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WRP 2006, 1365
BVerfG 
Urheberrecht/Bürgerliches Recht: Bildberichterstattung über eine Privatperson ohne hervorgehobene Prominenz (Beschluss vom 21.08.2006, 1 BvR 2606/04, 1 BvR 2845/04, 1 BvR 2846/04, 1 BvR 2847/04)

Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann etwa dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.

BVerfG, WRP 2006, 1365-1370 (Beschluss vom 21.08.2006, 1 BvR 2606/04, 1 BvR 2845/04, 1 BvR 2846/04, 1 BvR 2847/04)

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