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WRP 2006, 1361
BVerfG 
Urheberrecht/Bürgerliches Recht: Vererblichkeit vermögenswerter Bestandteile des Persönlichkeitsrechts (Urteil vom 22.08.2006, 1 BvR 1168/04)

Gegen die richterliche Rechtsfortbildung, die in der Anerkennung vererblicher vermögenswerter Bestandteile des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

BVerfG, WRP 2006, 1361-1365 (Urteil vom 22.08.2006, 1 BvR 1168/04)

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