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WRP 2013, 668
OLG Dresden 
Urheberrecht: Urheberrecht des Architekten (Urteil vom 13.11.2012, 11 U 853/12)

Sowohl ein Bauwerk als auch Teile eines Bauwerkes können im Hinblick auf ihre künstlerische Gestaltung urheberrechtlichen Schutz genießen, der dem Architekten zusteht. Hinsichtlich des Schutzes vor Veränderungen des Bauwerkes oder von Teilen des Bauwerkes ist eine auf den Einzelfall bezogene Interessenabwägung vorzunehmen zwischen dem Bestands- und Integritätsinteresse des Urhebers und dem Nutzungs- und Veränderungsinteresse des Eigentümers. …

OLG Dresden, WRP 2013, 668-671 (Urteil vom 13.11.2012, 11 U 853/12)

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