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WRP 2009, 238
LG Aschaffenburg 
Tierheilpraxis (Urteil vom 16.10.2008, 1 HK O 151/08)

Die Werbung mit dem Begriff „Tierheilpraxis, Praxis für Tierbehandlungen“ erweckt den Eindruck, als handele es sich um eine tierärztliche Praxis eines Tiermediziners. Wirbt in dieser Weise ein Tierheilpraktiker ist dies irreführend.

LG Aschaffenburg, WRP 2009, 238 (Urteil vom 16.10.2008, 1 HK O 151/08)

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