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WRP 2011, 85
BGH 
Kartellrecht/Verfahrensrecht: EDEKA/Plus (Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09)

Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. …

BGH, WRP 2011, 85-88 (Beschluss vom 05.10.2010, KVR 33/09)

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