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WRP 2005, 922
LG Frankfurt a. M. 
Internet-Versandhandel (Urteil vom 09.03.2005, 2-02 O 341/04)

Eine Klausel, die bestimmt, dass sich die Lieferzeit aus dem elektronischen Katalog ergibt und Angaben über die Lieferfristen unverbindlich sind, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde, ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Ebenso entspricht es nicht der Kundenerwartung, wenn mit dem Begriff „Lieferzeit“ nicht der Zeitpunkt der Lieferung angegeben wird, …

LG Frankfurt a. M., WRP 2005, 922-924 (Urteil vom 09.03.2005, 2-02 O 341/04)

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