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WRP 2007, 222
LG Essen 
Geldauszahlung an Unterhaltungsgeräten (Urteil vom 15.11.2006, 41 O 147/05)

Auch wenn an einem Unterhaltungsgerät ohne Gewinnmöglichkeit bis zur Höhe des ursprünglichen Einsatzes Geldauszahlungen erfolgen, liegt eine unzulässige Gewinnmöglichkeit vor. Denn der damit verbundene Ausgleich zuvor beim Spielen erlittener Verluste stellt einen solchen Gewinn dar.

LG Essen, WRP 2007, 222 (Urteil vom 15.11.2006, 41 O 147/05)

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