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WRP 2007, 222
LG Düsseldorf 
Doppelzimmer (Urteil vom 15.11.2006, 12 O 5/06)

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters enthaltene Bedingung, wonach bei Buchung eines Doppelzimmers im Falle der Absage eines der beiden Reiseteilnehmer der Veranstalter berechtigt ist, eine dem Reisenden fremde Person mit in dem Doppelzimmer unterzubringen, benachteiligt den Reiseteilnehmer unangemessen.

LG Düsseldorf, WRP 2007, 222 (Urteil vom 15.11.2006, 12 O 5/06)

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