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WRP 2007, 220
OLG Bamberg 
E-Mail Werbung und Verjährung des Unterlassungsanspruchs (Urteil vom 06.09.2006, 3 U 363/05)

Bei der Frage der Verjährung ist grundsätzlich nicht auf die Kenntnis des Empfängers der Mail sondern auf die Kenntnis des klagebefugten Verbandes, der den Unterlassungsanspruch hat und geltend macht, abzustellen.

OLG Bamberg, WRP 2007, 220-221 (Urteil vom 06.09.2006, 3 U 363/05)

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