R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
WRP 2007, 216
OLG Frankfurt a. M. 
CE-Kennzeichnung bei Hyaluron-Spritzen (Urteil vom 21.09.2006, U 91/05)

Hyaluron-Natrium-Fertigspritzen sind als Medizinprodukte einzuordnen. Sie unterliegen grundsätzlich der CE-Kennzeichnungspflicht, da sie nicht unter den Ausnahmetatbestand „Sonderanfertigung“ fallen. Auf Grund analoger Anwendung von Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sind Apotheker aber in beschränktem Umfang befugt, diese Spritzen auch ohne CE-Kennzeichnung herzustellen und abzugeben.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2007, 216-219 (Urteil vom 21.09.2006, U 91/05)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats