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STB 2008, 355
BFH 
Weiterleitung von Erkenntnissen durch Finanzbehörde an Strafverfolgungsbehörde ohne eigene strafrechtliche Prüfung – Rechtswidrige Zuwendung von Vorteilen – „Verdacht“ i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG – Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Verhältnismäßigkeit ([unbekannt] vom 14.07.2008, VII B 92/08)

Begründen Tatsachen den Verdacht einer Tat, die den Straftatbestand einer rechtswidrigen Zuwendung von Vorteilen i. S. des § 299 Abs. 2 StGB erfüllt, so ist die Finanzbehörde ohne eigene Prüfung, ob eine strafrechtliche Verurteilung in Betracht kommt, verpflichtet, die erlangten Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.

BFH, StB 2008, 355 ([unbekannt] vom 14.07.2008, VII B 92/08)

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