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STB 2008, 354
BFH 
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine Auflassungsvormerkung ([unbekannt] vom 01.07.2008, II R 36/07)

Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durchden Ersterwerber Gebrauch machen kann.

BFH, StB 2008, 354 ([unbekannt] vom 01.07.2008, II R 36/07)

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