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STB 2008, 274
BFH 
Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Kapitaleinkünften wegen fehlender Steuerbescheinigung – Unzulässigkeit von Blanko-Steuerbescheinigungen – Entscheidung über Verfahrensrüge ohne Begründung – Unterbrechung des Revisionsverfahrens – Anrechnungsverfügung als VA – Revisibilität der Würdigung einer Einlassung als Schutzbehauptung ([unbekannt] vom 29.04.2008, VIII R 28/07)

War der Steuerpflichtige nicht im Besitz einer Kapitalertragsteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG, so konnte eine Anrechnung der – eventuell – einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer auch bereits nach der im Streitjahr 1993 geltenden Fassung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht stattfinden.

BFH, StB 2008, 274 ([unbekannt] vom 29.04.2008, VIII R 28/07)

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