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STB 2008, 274
BFH 
Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen ([unbekannt] vom 01.04.2008, VII R 13/07)

Die Eignungsprüfung gemäß § 37a Abs. 2 StBerG ist eine „Prüfung als Steuerberater“ i.S. des § 35 Abs. 1 StBerG; hat ein Bewerber von den zwei Wiederholungsmöglichkeiten für die Steuerberaterprüfung erfolglos Gebrauch gemacht, steht ihm auch die Eignungsprüfung nicht mehr offen.

BFH, StB 2008, 274 ([unbekannt] vom 01.04.2008, VII R 13/07)

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