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STB 2007, 46
BFH 
Ausfuhrerstattung, Rückforderung, keine Zinsen bei Irrtum der zuständigen Behörde ([unbekannt] vom 08.11.2006, VII R 52/05)

Auf eine zurückgeforderte Ausfuhrerstattung sind keine Zinsen zu berechnen, wenn die Erstattung durch einen Irrtum der zuständigen Behörde zu Unrecht gewährt wurde, ohne dass es darauf ankommt, ob der Begünstigte selbst die Erstattungsvorschriften eingehalten hat oder den Irrtum hätte erkennen können.

BFH, StB 2007, 46 ([unbekannt] vom 08.11.2006, VII R 52/05)

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