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STB 2009, 220
BFH 
Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG für vor 2005 erworbenes Umlaufvermögen – Keine Regelungslücke – Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht ([unbekannt] vom 12.02.2009, V R 85/07)

Für vor dem 1. 1. 2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden („Umlaufvermögen“), besteht auch unter Berücksichtigung von Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

BFH, StB 2009, 220 ([unbekannt] vom 12.02.2009, V R 85/07)

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