StB 2009, Heft 11
01.11.2009
Oberste Finanzbehörden der Länder
Feststellungsfrist bei Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG 382
Oberste Finanzbehörden der Länder
Feststellungsfrist bei Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG 382