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SANB 2024, 181
BGH 
Keine Erhöhungsgebühren für den gemeinsamen Vertreter (Beschluss vom 17.10.2024, IX ZB 10/23)

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr.

BGH, SanB 2024, 181-183 (Beschluss vom 17.10.2024, IX ZB 10/23)

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