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SANB 2024, 178
BGH 
Die wirksame Kündigung eines Mietvertrages steht der Annahme eines Bargeschäfts nicht entgegen (Urteil vom 17.10.2024, IX ZR 244/22)

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.

BGH, SanB 2024, 178-181 (Urteil vom 17.10.2024, IX ZR 244/22)

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