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RIW 2007, 954
BGH 
Kein unzulässiges Inverkehrbringen der markengeschützten Ware durch bloße Durchfuhr – DIESEL II (Urteil vom 21.03.2007, I ZR 246/02)

Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 9. 11. 2006 – C-281/05, GRUR 2007, 146 – Montex Holdings/Diesel).

BGH, RIW 2007, 954-955 (Urteil vom 21.03.2007, I ZR 246/02)

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