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RIW 2008, 402
BGH 
Kein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers wegen Transports mit einem Planen-Lkw ohne konkrete Kenntnis über den Wert des Transportguts (Urteil vom 06.06.2007, I ZR 121/04)

Hat der Frachtführer von der Art des Transportgutes und dessen erheblichem Wert keine konkrete Kenntnis, so braucht er grundsätzlich nicht von einer besonderen Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen, die es ausnahmsweise erforderlich macht, für den Transport anstelle eines Planen-Lkws einen Kastenwagen einzusetzen.

BGH, RIW 2008, 402-404 (Urteil vom 06.06.2007, I ZR 121/04)

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