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RIW 2008, 803
EuGH 
Kapitalverkehrsfreiheit: Ein Mitgliedstaat darf den Abzug von Verbindlichkeiten aus einer Mehrzuteilung infolge der testamen-tarischen Nachlassaufteilung bei der Erbschaftsteuer/Vermögensübergangsteuer für ein Nachlassgrundstück nicht davon abhängig machen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in dem Mitglied-staat wohnt, in dem das Grundstück belegen ist – “Arens-Sikken” (Urteil vom 11.09.2008, C-43/07)

Die Art. 73 b und 73 d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und 58 EG) sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, die die Berechnung der Erbschaft- und Vermögensübergangsteuer für ein in einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück betrifft und bei der Berechnung dieser Steuern nicht die Möglichkeit vorsieht, …

EuGH, RIW 2008, 803-808 (Urteil vom 11.09.2008, C-43/07)

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