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RIW 2006, 634
BFH 
Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a. F. wirkt sich auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrags aus (Urteil vom 21.12.2005, I R 4/05)

Die in § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG a. F. angeordnete Erhöhung des Hinzurechnungsbetrages um die nach § 10 Abs. 1 i.V. m. Abs. 2 Satz 2 AStG a. F. abziehbaren Steuern wirkt sich auch auf die Ermittlung des Gewerbeertrages aus. Dass sich die der Erhöhung zu Grunde liegende Anrechnung der nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG a. F. abziehbaren Steuer nur auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bezieht, …

BFH, RIW 2006, 634-636 (Urteil vom 21.12.2005, I R 4/05)

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