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RIW 2017, 557
Querenet-Hahn/Kettenberger 
Der Schutz von Whistleblowern in Frankreich

Seit dem Erlass des Gesetzes “Sapin II” vom 9. 12. 2016 sind Unternehmen in Frankreich, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, ein Whistleblowingsystem einzuführen. Arbeitgeber müssen bereits zum 1. 1. 2018 ein entsprechendes Verfahren eingerichtet haben, das die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Durchführungsverordnung vom 19. 4. 2017 stellt klar, …

Querenet-Hahn/Kettenberger, RIW 2017, 557-565

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