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RIW 2007, 75
BFH 
Anwendbarkeit von § 8 b KStG 2002 a. F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer zwischengeschalteten Personengesellschaft – Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 8 b Abs. 5 KStG 2002 a. F. (Urteil vom 09.08.2006, I R 95/05)

Beteiligt sich eine Körperschaft über eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer anderen Körperschaft, bleiben Gewinnanteile (Dividenden) aus dieser Beteiligung sowie Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an der Körperschaft nach § 8 b Abs. 1 und 2 Satz 1 i.V. m. Abs. 6 Satz 1 KStG 2002 a. F. bei der Ermittlung des Gewerbeertrages der zwischengeschalteten Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) gemäß § 7 Satz 1 GewStG 2002 a.…

BFH, RIW 2007, 75-79 (Urteil vom 09.08.2006, I R 95/05)

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