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NUR 2009, 209
BVerwG 
Postrechtliche Auskunftsanordnung über Teilleistungsverträge (Urteil vom 20.05.2009, 6 C 14.08)

Der Begriff der „wirtschaftlichen Verhältnisse“, über die nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 PostG Auskunft verlangt werden kann, ist weit zu verstehen und umfasst neben den im Gesetz beispielhaft genannten Umsatzzahlen auch Art und Umfang der wirtschaftlichen Betätigung und der Geschäftsbeziehungen zu Dritten.

BVerwG, N&R 2009, 209-211 (Urteil vom 20.05.2009, 6 C 14.08)

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