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K&R 2024, 124
BGH 
Zulässige identifizierende Tatschilderung einer Sexualstraftat (Urteil vom 17.10.2023, VI ZR 192/22)

Sprechen gewichtige Gründe für eine identifizierende Tatschilderung seitens des Opfers, muss diese auch dann hingenommen werden, wenn sie (aufgrund einer Prangerwirkung oder Stigmatisierung) schwerwiegende Folgen für die Persönlichkeitsentfaltung des Täters hat. In der Abwägung der Interessen des Opfers an der Verbreitung der Wahrheit über eine Tat und die Identität des Täters einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des Täters andererseits wird das Gewicht der Meinungsfreiheit des Opfers verstärkt, …

BGH, K&R 2024, 124-129 (Urteil vom 17.10.2023, VI ZR 192/22)

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