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K&R 2025, 248
BGH 
Einwilligung in Berichterstattung begründet keine Störerhaftung (Urteil vom 17.12.2024, VI ZR 311/23)

a) Die Haftung als mittelbarer Störer darf nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Der Mitverursachungsbeitrag allein reicht zur Begründung der Verantwortlichkeit nicht aus; vielmehr bedarf die Zurechnung der fremden Rechtsverletzung einer zusätzlichen Rechtfertigung. Diese besteht in der Regel in der Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, …

BGH, K&R 2025, 248-254 (Urteil vom 17.12.2024, VI ZR 311/23)

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