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BB 2013, 2984
OFD Frankfurt aM 
OFD Frankfurt a. M.: Bescheinigung der Unternehmereigenschaft

Umsatzsteuerlich geführte Firmen beantragen häufig bei dem für sie zuständigen FA die Ausstellung einer Bescheinigung, die – sei es formlos, sei es in Form einer sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigung, sei es als “Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)” für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren – bestätigen soll, dass sie Unternehmer i. S. des § 2 UStG sind.

OFD Frankfurt aM, BB 2013, 2984

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