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BB 2009, 1013
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Das Thema Kurzarbeit zieht auch lohnsteuerrechtliche Fragen nach sich. So sollte ein Kurzarbeitergeldbezieher Geld für eine Steuernachzahlung zurücklegen, da zwar das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, aber die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei der Bestimmung der steuerlichen Progression mitberücksichtigt wird. Im Baugewerbe sieht das BAG (5 AZR 310/08) eine Pflicht des Arbeitgebers, Saison-Kurzarbeitergeld in der gesetzlichen Höhe mit der nächsten Lohnabrechnung zu zahlen, unabhängig von den persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen für Kurzarbeit (PM BAG vom 22.4.2009). Zur Auswirkung der Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung bezieht Schütt-Alpen einen Standpunkt.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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