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BB 2013, 1941
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Pläne, eine Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe einzuführen, geraten nicht zuletzt aus Wahlkampfgründen wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Auftrag des Handelsblatts hat die Beratungsgesellschaft Ernst & Young u. a. aufgezeigt, wie stark eine Vermögensteuer selbst kleinere Unternehmen belasten würde. Deren Partner Michael Schaden äußerte sich dahingehend, dass derjenige, der Vermögen habe, nicht automatisch auch liquide sei (HB vom 5.8.2013, 10 f.). Zur Finanzierung der Vermögensteuer/Vermögensabgabe müssten ggf. Kredite aufgenommen werden, was in wirtschaftlich schwerer Zeit an die Vermögenssubstanz der Unternehmen gehen könne, so dass auch Arbeitsplätze gefährdet seien. Hinzu kommt, dass der Fiskus nur in wenigen Industrieländern das Vermögen seiner Bürger besteuert. Immer noch nicht gelöst ist aber das Kernproblem der Bewertung des Vermögens (vgl. dazu auch Marx/Hartwig, BB 2013, 1566). Auch der wissenschaftliche Beitrat im BMF sieht keine überzeugenden Gründe für die Wiedereinführung der Vermögensteuer bzw. für die Einführung einer Vermögensabgabe (HB vom 5.8.2013, 11). Selbst in Wahlkampfzeiten sollten Sachargumente zählen und ideologische Aspekte nicht im Vordergrund stehen.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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