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BB 2013, 1940
Trendelenburg 
BB-Kommentar zu OLG München, Beschluss vom 10.07.2013, 31 Wx 131/13

Das OLG München hatte sich mit der Zulässigkeit einer “Spaltung zu Null” auseinanderzusetzen. Zur “Spaltung zu Null” gab es bisher hauptsächlich deshalb kaum Rechtsprechung, weil die meisten Registergerichte sie ohne Rechtsstreit akzeptierten und in den Fällen, in denen es Probleme gab, die rechtlichen Berater Umgehungskonstruktionen wählten. Wenn sich – wie hier – die Beteiligten einig sind, …

Trendelenburg, BB 2013, 1940

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