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BB 2011, 2164
 
BAG: Keine Benachteiligungsvermutung bei krankheitsbedingter Kündigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.4.2011 – 8 AZR 515/10 – wie folgt: Der bloße Ausspruch einer später mit Zustimmung des Arbeitnehmers zurückgenommenen Kündigung, die der Arbeitgeber mit häufigen und wiederzuerwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten begründet hat, stellt regelmäßig keine hinreichende Indiztatsache für die Vermutung einer Benachteiligung wegen einer Behinderung dar. …

BB 2011, 2164

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