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BB 2010, 3082
 
BAG: Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 22.7.2010 – 8 AZR 144/09 – wie folgt: Gibt der Arbeitnehmer ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ab, so ist er danach mit den Einwänden ausgeschlossen, die er bei Abgabe des Anerkenntnisses kannte oder mit denen er zumindest rechnete. Sollte das Schuldanerkenntnis dazu dienen, die Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Schadensersatz und dessen Höhe dem Streit zwischen den Parteien zu entziehen, …

BB 2010, 3082-3083

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