Das BAG hat mit Beschluss vom 26.6.2018 – 1 ABR 37/16 – wie folgt entschieden:
1. Die Rechtskraft einer Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung steht der Zulässigkeit eines erneuten Verfahrens zur Klärung dieser rechtlichen Eigenschaft nicht entgegen, wenn sich die ...