BMF, Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 – S 3104/09/10001
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20.10.2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4.11.2016 – IV D 4 – S 3104/09/10001 (BStBl. I 2016, 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2018 anwendbar.
BMF, Schreiben vom 8.11.2017 – IV C 1 – S 1980-1/16/10010 :010
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zu folgenden Themen in einem Schreiben an die betroffenen Verbände beantwortet: Grundlage sind dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vom 4.8.2017 und vom 5.10.2017 sowie des Bundesverbandes Investment und Asset Management e. V. (BVI) vom 25.9.2017 und vom 10.10.2017. ...
Der BGH hat mit Urteil vom 10.10.2017 – VI ZR 556/14 – entschieden: a) Eine Anlageberatung wird nicht erbracht, wenn (nur) eine Finanzportfolioverwaltung empfohlen wird, ohne dass dabei auch auf bestimmte Finanzinstrumente hingewiesen wird.
b) Eine Anlagevermittlung wird nicht erbracht, ...
Die überarbeitete Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Rechnungslegung IDW RS BFA 3 n. F. hat u. a. zum Ziel, die im Bankenfachausschuss beschlossenen Änderungen in die
Der BFH hat mit Urteil vom 10.8.2017 – V R 2/17 – wie folgt entschieden: Das „Kennenmüssen“ i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen.