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16.06.2015
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Risikoanalyse und-identifikation
EU: Einigung auf Datenschutzreform

Die EU-Justiz- und Innenminister haben sich am 15.6.2015 auf ein moderneres EU-Datenschutzrecht geeinigt.        

Die neue Datenschutzgrundverordnung soll Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben, das zersplitterte Datenschutzrecht in den 28 EU-Staaten auf hohem Niveau vereinheitlichen und sicherstellen, dass Internetunternehmen aus Drittstaaten europäisches Recht achten. "Ich fühle mich durch diesen positiven Schritt in Richtung verbesserter und harmonisierter Datenschutzregeln bestärkt. Datenschutz bildet das Herzstück des digitalen Binnenmarkts; und die Grundlage, um Europa dabei zu unterstützen, innovative digitale Dienstleistungen wie Big Data und Cloud Computing besser zu nutzen", sagte Kommissionsvizepräsident  Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt.  Die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Rat werden noch im Juni beginnen; gemeinsames Ziel ist eine endgültige Einigung bis Ende 2015. Bundesinnenminister Thomas De Maizière unterstützte den Kompromiss bei dem Ministertreffen in Luxemburg ausdrücklich.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Wir sind heute ein gutes Stück voran gekommen, um Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen dürfen zeitgemäße Datenschutzbestimmungen erwarten, die mit den jüngsten technologischen Entwicklungen Schritt halten. Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk in allen 28 nationalen Märkten profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gelangen.”

Mit der heute festgelegten allgemeinen Ausrichtung zur Datenschutz-Grundverordnung wurde eine Einigung über folgende Punkte erzielt:

  • Ein Kontinent, ein Recht: Die Verordnung wird eine einheitliche Datenschutzregelung schaffen, die EU-weit gültig ist. Unternehmen müssen damit nur noch ein Gesetz anstelle von 28 befolgen.  Dies wird ihnen Einsparungen von rund 2,3 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands werden die neuen Regeln zudem insbesondere KMU zugutekommen. Unnötige Verwaltungsanforderungen, wie Meldepflichten für Unternehmen, werden beseitigt. Allein durch diese Maßnahme werden Unternehmen jährlich 130 Mio. Euro einsparen.
  • Gestärkte und zusätzliche Rechte: Das Recht auf Vergessenwerden wird gestärkt. Wenn Bürger keine weitere Verarbeitung ihrer Daten wünschen und kein legitimer Grund für die Speicherung der Daten vorliegt, muss der Verantwortliche die Daten löschen, es sei denn er kann nachweisen, dass sie weiterhin erforderlich oder relevant sind. Außerdem werden die Bürger im Fall eines Hacker-Angriffs besser informiert. Das Recht auf Datenübertragbarkeit wird es Benutzern erleichtern, personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern zu übertragen.
  • Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas werden dieselben Regeln befolgen müssen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
  • Erweiterte Befugnisse für unabhängige nationale Datenschutzbehörden: Die Behörden werden gestärkt, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können. Sie werden befugt, Geldbußen über Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen. Dies kann Strafzahlungen von bis zu 1 Mio. Euro bzw. 2 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens nach sich ziehen.
  • Zentrale Anlaufstellen: Die Regeln sehen zentrale Anlaufstellen für Unternehmen und Bürger vor. Unternehmen müssen sich nur noch an eine einzige Aufsichtsbehörde statt an 28 richten, wodurch es für sie einfacher und günstiger wird, EU-weit Geschäfte zu tätigen. Einzelpersonen können sich an die nationale Datenschutzbehörde ihres Landes in ihrer eigenen Sprache wenden, selbst wenn ihre personenbezogenen Daten außerhalb dieses Landes verarbeitet werden.

Als nächster Schritt ist eine erste Trilogsitzung zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat im 24. Juni  geplant.

(PM EU-Kommission vom 15.6.2015)

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