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ZNER 2025, 420
BVerwG 
„Überragendes öffentliches Interesse“ (hier: offshore-Anbindungsleitung) und Vorwegnahme der Hauptsache bei einstweiliger Anordnung (Beschluss vom 19.08.2025, 11 VR 6.25)

Mit § 43 Abs. 3a EnWG (weitgehend inhaltsgleich mit § 2 EEG) verbindet sich auch eine materiell-rechtliche Aufwertung des allgemeinen Beschleunigungsgebots. Das „höchstrangige“ Gemeinwohlinteresse an einem beschleunigten Ausbau von Hochspannungsleitungen kann damit nur noch in Ausnahmefällen überwunden werden.

BVerwG, ZNER 2025, 420-422 (Beschluss vom 19.08.2025, 11 VR 6.25)

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