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ZNER 2019, 551
VGH Kassel 
Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan; Verbindlichkeit der Vorgaben des LEP in Hessen (Urteil vom 26.08.2019, 4 A 2426/17, 2 K 2/16.DA)

Das Ziel Z 3 lit. b der 2. LEP-Änderung 2013 (Hessen), wonach zwischen „Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie“ und bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ein Mindestabstand von 1.000 m zu wahren ist, ist im Rahmen der Flächennutzungsplanung kein „hartes Tabukriterium“.

VGH Kassel, ZNER 2019, 551-558 (Urteil vom 26.08.2019, 4 A 2426/17, 2 K 2/16.DA)

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