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ZNER 2024, 554
OVG Lüneburg 
Nachträgliche Abschaltanordnung einer WEA auf naturschutzrechtlicher Grundlage zum Fledermausschutz (Beschluss vom 10.04.2024, 12 MS 86/23)

Nachträgliche Abschaltanordnungen zum Fledermausschutz lassen sich auf die Ermächtigungsgrundlage des § 3 Abs. 2 BNatSchG stützen.

OVG Lüneburg, ZNER 2024, 554 (Beschluss vom 10.04.2024, 12 MS 86/23)

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