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ZNER 2021, 284
BVerwG 
Atomrechtliche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ([unbekannt] vom 21.01.2021, 7 C 4.19, 22 A 17.4000)

Durch den Genehmigungsvorbehalt für die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage in § 7 Abs. 3 Satz 1 AtG wird nicht der gesamte bei der Errichtung und Inbetriebnahme dieser Anlage angefallene Prüfungsaufwand erneut ausgelöst und die bestandskräftige Betriebsgenehmigung insgesamt in Frage gestellt.

BVerwG, ZNER 2021, 284-289 ([unbekannt] vom 21.01.2021, 7 C 4.19, 22 A 17.4000)

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