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ZNER 2015, 354
KG Berlin 
6. Zur Entschädigungspflicht bei Drosselung von Windkraftanlagen durch den Netzbetreiber (Urteil vom 09.03.2015, 2 U 72/11.EnWG)

Zur Abgrenzung zwischen einer entschädigungspflichtigen Maßnahme des Einspeisemanagements und der Wahrnehmung der Systemverantwortung durch den Netzbetreiber gegenüber den Betreibern von Anlagen für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

KG Berlin, ZNER 2015, 354-358 (Urteil vom 09.03.2015, 2 U 72/11.EnWG)

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