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ZNER 2013, 504
BGH 
3. Eine Straßenbeleuchtung stellt eine einzige Abnahmestelle i.S.d. § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG dar (Urteil vom 24.04.2013, VIII ZR 88/12)

Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtungsanlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.

BGH, ZNER 2013, 504-507 (Urteil vom 24.04.2013, VIII ZR 88/12)

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