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ZNER 2013, 265
BGH 
3. EEG-Anlagenbetreiber kann Messung selbst vornehmen (Beschluss vom 26.02.2013, EnVR 10/12)

Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.

BGH, ZNER 2013, 265-266 (Beschluss vom 26.02.2013, EnVR 10/12)

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