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ZNER 2016, 280
BNetzA 
29. Zulässigkeit von Blindstromentgelten [Nur Leitsätze der Redaktion] (BNetzA-Entscheidung vom 17.03.2016, BK 6-13-047)

Die Bundesnetzagentur ist im Rahmen des besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG befugt, über die Zulässigkeit von Blindstromentgelten, die bei Wirkstrombezug eines Windparks erhoben werden.

BNetzA, ZNER 2016, 280 (BNetzA-Entscheidung vom 17.03.2016, BK 6-13-047)

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