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ZNER 2017, 312
Clearingstelle EEG 
25. Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 (Sonstiges vom 30.05.2017)

Für die Rechtsfolge des § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 kommt es allein auf das Ausstellungsdatum der Genehmigung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst.a EEG 2017 an, das vor dem 1. Januar 2017 liegen muss. Die Genehmigung muss der Genehmigungsinhaberin bzw. dem -inhaber nicht schon vor dem 1. Januar 2017 zugegangen oder bekanntgemacht worden sein (s. Abschnitt 3).

Clearingstelle EEG, ZNER 2017, 312-316 (Sonstiges vom 30.05.2017)

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