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ZNER 2013, 185
LG Chemnitz 
15. Keine Verfassungswidrigkeit der EEG-Umlage (Urteil vom 22.03.2013, 1 HK O 1113/12)

Die EEG-Umlage gem. §§ 35–37 EEG 2011 ist keine Finanzierungssonderabgabe. Sie ist daher nicht verfassungswidrig.

LG Chemnitz, ZNER 2013, 185-186 (Urteil vom 22.03.2013, 1 HK O 1113/12)

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