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ZNER 2015, 384
LG Frankfurt (Oder) 
14. Einheitliche Biogasanlage i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 auch dann, wenn zwei BHKWs nur etwa 300 Meter auseinanderliegen (Urteil vom 31.01.2014, 19 O 16/13)

Eine Biogasanlage mit zwei BHKWs, Fermenter und weiteren Installationen ist jedenfalls dann eine einheitliche Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, wenn die BHKWs nur etwa 200 bis 300 Meter auseinanderliegen.

LG Frankfurt (Oder), ZNER 2015, 384-386 (Urteil vom 31.01.2014, 19 O 16/13)

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