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ZNER 2015, 462
Schleswig-Holsteinisches OLG 
14. Abrechnungszeitraum; Voraussetzungen für Zahlungsverzug des Verbrauchers im Stromversorgungsverhältnis [nur Leitsätze] (Urteil vom 03.03.2015, 3 U 46/14)

Nach den gängigen Stromversorgungsbedingungen ist grundsätzlich jährlich abzurechnen. Kürzere Abrechnungszeiträume sind nur in den ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig.

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2015, 462 (Urteil vom 03.03.2015, 3 U 46/14)

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